01Veröffentlichungspflichten gegenüber der FMA oder BaFin nachweisen
01 · AufsichtsrechtIhr Institut muss belegen, dass eine Pflichtangabe, etwa ein Widerrufshinweis oder eine PRIIP-Basisinformation, im vorgeschriebenen Zeitraum durchgehend öffentlich abrufbar war.
Sie richten einen wiederkehrenden Auftrag ein, der die betreffende Seite zu festen Zeiten erfasst und jede Erfassung einzeln versiegelt, ohne dass jemand daran denken muss.
Nachweiskette über den gesamten Meldezeitraum, exportierbar als ein Bericht je Stichtag, mit Prüfprotokoll für die Aufsicht.



